Diebstähle von Blumen, Gestecken und Schalen Kein Kavaliersdelikt!

Leider kommt es seit Beginn der Pflanzzeit wieder vermehrt zu Diebstählen auf dem Oldenburger Friedhof. 

Diebstahl oder das Zerstören von Blumenschmuck ist kein Kavaliersdelikt, sondern pietätlos. Damit wird nicht nur den Betroffenen in ihrer Trauer erneuter Schmerz zugefügt. Auch der Ruf des Friedhofs als ein Ort der Besinnung, des Erinnerns und der Ruhe wird beschädigt. 

Gemäß § 189 des Strafgesetzbuches ist es verboten und auch strafbar, das Andenken Verstorbener zu verunglimpfen. Hierdurch sollen nicht nur das Persönlichkeitsrecht der verstorbenen Person über den Tod hinaus, sondern unter anderem auch das Pietätsgefühl der Angehörigen geschützt werden. Zum Schutzbereich gehören auch die Begräbnisstätte mit Zubehör sowie deren Bepflanzung. Jeder Diebstahl vom Grab, seien es Pflanzen oder andere Grabgegenstände, die sich auf dem Grab befinden, sowie jede Zerstörung des Zubehörs fallen unter diesen Straftatbestand.  

Die Friedhofsverwaltung macht daher darauf aufmerksam, dass Betroffene in einem solchen Fall Anzeige bei der Polizei erstatten sollten. 

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